Aufpassen beim Autokauf

 

bmw-muenchenWer sich ein gebrauchtes Fahrzeug zulegen will, sucht meist im Internet nach geeigneten Autos. Privatpersonen inserieren auf den einschlägigen Webseiten und bieten ihre zum Verkauf stehenden Fahrzeuge an. Der Käufer sollte hier einiges beachten.

Vor dem Kauf

Der Käufer sollte sich das Fahrzeug genau anschauen. Ideal ist es, wenn der Verkäufer das Fahrzeug beim TÜV oder der DEKRA durchchecken ließ und dies auch schriftlich nachweisen kann. Es ist für Käufer und Verkäufer sicherer, wenn beide gemeinsam die Probefahrt machen. Ist das Fahrzeug abgemeldet, kann sich Verkäufer, aber auch der Käufer von der Zulassungsstelle ein befristetes Kennzeichen holen.

Damit der Verkäufer weiß, dass der Käufer berechtigt ist ein Fahrzeug zu führen, ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins von Bedeutung.

Kaufvertrag

Alles, was schriftlich fixiert kann, ist auch beweiskräftig. Privatpersonen verkaufen gerne per Handschlag und fordern Bargeld. Für Käufer, aber auch für Verkäufer, ist ein schriftlicher Kaufvertrag von Vorteil. Vordrucke für Kaufverträge für Fahrzeuge gibt es im Internet, beispielsweise bei kaufvertrag-auto.eu.

Für Käufer sind die Garantiezusagen des Verkäufers wichtig. Belege, Quittungen legen seriöse Verkäufer dem Käufer vor. Mit diesen beweisen sie, dass ihre Garantiezusagen der Wahrheit entsprechen.

Vertrauen ist eine gute Eigenschaft, doch beim Autokauf ist Kontrolle ein wichtiger Aspekt. Bevor der Käufer den Kaufvertrag unterschreibt, prüft er die Angaben wie beispielsweise die Fahrgestell-Nummer.

Ist der Verkäufer nur ein Mittelsmann des Verkäufers, muss dieser dem Käufer eine Vollmacht im Original vorlegen, die ihm zum Verkauf des Fahrzeugs berechtigt. Bereits im Kaufvertrag werden die Zubehörteile aufgeführt.

Weitere Tipps

Käufer sind verpflichtet, das gekaufte Fahrzeug, sofern es der Verkäufer noch nicht abgemeldet hat, bei der zuständigen Zulassungsstelle an- bzw. umzumelden. Deshalb muss der Käufer darauf zu achten, dass er nach Bezahlung des Fahrzeugs auch alle Papiere sowie sämtliche Schlüssel erhält.

Ummeldung / Neuanmeldung

Umgehend, jedoch spätestens am dritten Werktag nach der Überführung des Fahrzeugs ist der Käufer verpflichtet, das Fahrzeug umzumelden. Dies geschieht in der Regel bei der zuständigen Zulassungsstelle, in einigen Städten übernehmen diese Aufgabe auch die Bürgerbüros. Der Käufer braucht neben neuen Nummer-Schildern auch die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 (Kfz-Schein und Kfz-Brief) sowie seinen Personalausweis, Reisepass oder eine polizeiliche Meldebestätigung. Weiter fordert die Zulassungsstelle eine Bestätigung der Kfz-Versicherung. War das Fahrzeug beim Kauf bereits abgemeldet, ist die Abmeldebestätigung der Behörde vorzulegen ebenso wie die HU-Bescheinigung.

Hat der neue Halter keine Möglichkeit das Fahrzeug selbst umzumelden, kann er einen Dritten damit beauftragen. Dieser muss eine Vollmacht des Halters vorlegen sowie die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer und das Ausweisdokument des Vollmachtgebers.