Neuerungen ab Oktober 2019
Autofahrer, die ihr Auto ummelden, abmelden oder neu zulassen möchten, können aufatmen! Ab sofort können sie diese Schritte online durchführen. Was Sie dazu benötigen und wie das sogenannte i-Kfz Verfahren funktioniert, lesen Sie hier.
i-Kfz große Erleichterung für Autofahrer
So gut wie jeder, der schon einmal ein Auto angemeldet oder umgemeldet hat, wird die Wartezeit bei den meisten Ämtern kennen. Die wurde übrigens im Jahr 2017 vom ADAC in einer nicht repräsentativen Umfrage bestätigt: Durchschnittlich stolze 62 Minuten mussten Autofahrer demnach warten, bevor sie ihr Auto zulassen oder umschreiben lassen konnten.
Und wäre das nicht schon schlimm genug, kommen die Öffnungszeiten der meisten Ämter hinzu, die nicht gerade arbeitnehmerfreundlich sind. Denn am späten Nachmittag, frühen Abend oder gar samstags haben nur die wenigsten Ämter geöffnet. Das bedeutet für Autofahrer: Urlaub machen, damit man zum Amt kann.
Ärgerlich, denn seinen Urlaub möchten wohl die meisten anders als auf dem Amt verbringen. Doch nicht nur für diese Gruppe von Autofahrern gibt es seit dem 1. Oktober 2019 eine gute Nachricht:
Das Auto kann nun auch online an-, ab- und umgemeldet werden.
Wie funktioniert die Online-Zulassung?
Autofahrer werden sich jetzt vermutlich fragen, was sie benötigen, um das i-Kfz Verfahren nutzen zu können. Und in der Tat ist dazu ein wenig Equipment nötig. Vorab sollten Sie dazu aber noch Folgendes wissen: Das Verfahren können Sie nur dann nutzen, wenn Ihr Auto zum ersten Mal nach dem 1.1.2015 zugelassen wurde. Dabei kommt es aber nicht darauf an, welches Baujahr Ihr Auto hat. Auch ein älteres Modell, das erst nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde, kann über das i-Kfz Verfahren an-, ab- oder umgemeldet werden.
Autofahrer, die ein früher zugelassenes Fahrzeug haben, müssen nach wie vor zur Zulassungsstelle und dort den gewünschten Verwaltungsakt beantragen.
Alle Autohalter, deren Fahrzeug jedoch die Voraussetzung erfüllt, können am i-Kfz Verfahren teilnehmen. Dazu müssen Sie sich vorab in dem dafür vorgesehenen Online-Portal registrieren. Dazu benötigen Sie:
- einen Personalausweis, der über die Onlinefunktion verfügt.
- ein Smartphone mit einem NFC (Near Field Communication)-Chip und der AusweisApp2 oder ein Kartenlesegerät, mit dem Sie den Personalausweis einlesen können.
- den Sicherheitscode, den Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil II finden (früher unter dem Namen Fahrzeugbrief geläufig).
- die Fahrzeug-Identnummer (FIN).
- die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- die Bankdaten des Halters.
- das Kfz-Kennzeichen, das Sie registrieren lassen möchten.
Was passiert nach der Online-Eingabe?
Nachdem Sie ihre Daten vollständig und hoffentlich auch korrekt in die Maske eingegeben haben, werden sie vom System überprüft. Etwaige Fehler sollten daher relativ zügig auffallen. Gibt es keine Ungereimtheiten oder offenen Fragen, übernimmt ein Sachbearbeiter. Allerdings müssen Sie dazu zuerst den fälligen Betrag für das i-Kfz Verfahren begleichen. Das können Sie entweder über das SEPA-Verfahren mit Einzugsermächtigung oder mit einer Online-Überweisung machen. Eine An- oder Abmeldung kostet in der Regel 6,10 Euro.
Nach der erneuten Prüfung durch den Mitarbeiter wird der Antrag genehmigt. Nach einiger Zeit werden Ihnen per Post der Zulassungsbescheid, die Zulassungsbescheinigungen (I und II) und die Nummernschild-Plaketten zugeschickt.
Neues Verfahren bedeutet mehr Aufwand für Kfz-Halter
Die Plaketten sollen Autohalter nun übrigens selbst anbringen. Für alle Autofahrer, die das noch nicht gemacht haben und nicht genau wissen, wie das funktionieren soll, gibt es eine Anleitung zu diesem Thema bei den meisten Zulassungsstellen. Wer sich trotzdem noch unsicher ist, kann auch im Netz recherchieren, wie man am einfachsten die Prüfplakette auf dem Kennzeichen anbringt. In der Regel sollte dieser Schritt aber keine Probleme machen.
Und alles in allem ist die Online-Zulassung für Autofahrer eine echte Erleichterung. Da nimmt man das kleine bisschen Mehraufwand doch gerne in Kauf.