Kaufvertrag Auto – gewerblich

Der Kaufvertrag für den Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges von Händler zu Händler unterscheidet sich durch einige Inhalte vom Kaufvertrag an Privatleute. Deshalb muss hier einiges beachtet werden, denn die Regeln sind anders. In diesem Ratgeber wird erklärt, wie der gewerbliche Kaufvertrag für Gebrauchtfahrzeuge von Händlern korrekt formuliert werden kann. Es wird exakt erläutert, welche Punkte dort unbedingt enthalten sein müssen.

Kaufvertrag Auto - Gewerbe an Gewerbe








Welche Besonderheiten gibt es bei einem gewerblichen Kaufvertrag für Gebrauchtfahrzeuge?

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass ein gewerblicher Kaufvertrag für Gebrauchtfahrzeuge nicht ausschließlich von reinen Händlern erstellt werden muss. Er kann zudem von Personen formuliert werden, die ein Fahrzeug verkaufen möchten, das zuvor gewerblich genutzt wurde. Dabei ist zu beachten, dass in einem gewerblichen Kaufvertrag unbedingt 19 Prozent Umsatzsteuer aufgeführt und abgeführt werden müssen. Zu diesem Zwecke wird natürlich zuvor der Netto-Kaufpreis angegeben, anschließend erfolgt die Angabe der Umsatzsteuer und zu guter Letzt der gesamte Preis. Wird ein gebrauchtes Fahrzeug an einen anderen Händler verkauft, kann der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden. Das ist beim Verkauf an Privatpersonen nicht der Fall, hier reduziert die Umsatzsteuer den Gewinn des verkaufenden Händlers.

Welche Unterschiede gibt es bei einem Haftungsausschluss bei Kaufverträgen für gebrauchte Fahrzeuge zwischen Händlern und Privatleuten?

Während Privatpersonen im Kaufvertrag einen Haftungsausschluss festlegen können, können gewerbliche Händler leider nicht auf dieses Recht zurückgreifen. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht darf jedoch um ein Jahr verringert werden. Das muss der Händler jedoch exakt im Kaufvertrag für gebrauchte Fahrzeuge vermerkt sein.

Was muss im Kaufvertrag enthalten sein?

In einem Kaufvertrag für Gebrauchtfahrzeuge von Händler zu Händler müssen verschiedene Formulierungen und Daten zwingend vorhanden sein. Dazu gehören der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum, die Telefonnummer und die Personalausweisnummer des Verkäufers. Der gewerbliche Käufer muss ebenfalls seinen vollen Namen, seine Anschrift, seine Telefonnummer und seine Personalausweisnummer angeben, damit diese Daten im gewerblichen Kaufvertrag für gebrauchte Kraftfahrzeuge vermerkt werden können.

Anschließend müssen alle erforderlichen Angaben zum Gebrauchtfahrzeug gemacht werden. Dazu ist es erforderlich Hersteller, Modell und Typ anzugeben, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer anzugeben und die Nummer der Zulassungsbescheinigung des Teils III. Die Angabe des letzten amtlichen Kennzeichens ist ebenfalls notwendig. Auch das Datum der Erstzulassung, der Zeitraum der nächsten Hauptuntersuchung und der aktuelle Kilometerstand müssen in einem Kaufvertrag für Gebrauchtfahrzeuge eingetragen werden.

Sobald die Angabe dieser Daten erfolgt ist, müssen Netto-Kaufpreis, die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent, der Gesamtpreis sowie die Steuernummer beziehungsweise Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer aufgeführt werden, damit der Kaufvertrag für gebrauchte Kraftfahrzeuge gültig ist. Die Rechnungsnummer muss zudem angegeben werden.

Dann erfolgt eine Information über die Sachmängelhaftung. Der Verkäufer gibt an, dass er diese auf ein Jahr beschränkt. Des Weiteren muss er aufführen, dass der Haftungsausschluss dieser Mängel nicht gültig ist, wenn Schadenersatzansprüche gefordert werden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seitens des Verkäufers oder seinen Mitarbeitern zurückzuführen sind. Ansprüche, die von Verletzungen von Körper, Gesundheit und Leben geltend gemacht werden sollen, sind davon ebenfalls ausgeschlossen.

Der Kaufvertrag von gebrauchten Kraftfahrzeugen von Händler zu Händler muss ebenfalls auflisten, welche Zusatzausstattung im Preis enthalten ist. Darüber hinaus müssen auch die vorhandenen Schäden aufgeführt werden, damit der Käufer sich darüber im Klaren ist. Dazu gehört es auch, den Zustand des Fahrzeugs und weitere wichtige Informationen anzugeben.

Danach erfolgen die Erklärungen seitens des Käufers. Er sichert zu, dass er das gebrauchte Fahrzeug in einem Zeitraum von drei Werktagen ummeldet. Außerdem erkennt er im Vertrag an, dass das Fahrzeug Eigentum des verkaufenden Händlers bleibt, bis der Kaufpreis vollständig entrichtet ist.

Abschließend wird im Kaufvertrag noch aufgelistet, wie viel Schlüssel und welche Papiere dem Käufer übergeben wurden, was der Käufer durch seine Unterschrift bestätigen muss. Ist die komplette Zahlung erfolgt, bestätigt der Verkäufer das ebenfalls mit seiner Unterschrift. Zum Schluss unterschreiben Verkäufer und Käufer mit zusätzlicher Angabe des Datums.