Hat man das passende Auto gefunden und ist auch bereit, dieses zu kaufen? Dann sollte man in erster Linie prüfen, ob das Auto auch das verspricht, was es zu sein scheint. Bei einem Kauf im Autohaus scheint das üblicherweise unproblematisch. Dabei kann man hier sowohl einen Gebrauchtwagen, als auch einen Neuwagen kaufen. Schauen wir uns nun den Fall des Gebrauchtwagens genauer an. Wurde laut Worten des Verkäufers das Fahrzeug im Vorfeld durch einen unabhängigen Prüfer untersucht, sollte man sich das Untersuchungsprotokoll unbedingt vorlegen lassen, um einen entsprechenden Nachweis in den eigenen Händen zu halten.
Ein Auto selber kaufen ist normalerweise nur möglich, wenn man das 18. Lebensjahr erreicht hat und somit voll geschäftsfähig ist. Hat man eben dieses Alter noch nicht erreicht, muss man eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen, damit man den Autokauf abwickeln kann. Täuschung bringt in diesem Fall nichts, weil der Verkäufer explizit darauf achten wird, dass der Käufer Volljährigkeit vorweisen kann.
Für den Autokauf ist unter anderem auch ein Führerschein erforderlich. Normalerweise von demjenigen, der das Auto kauft. Hat man also selber noch keinen Führerschein, will aber bereits ein Auto kaufen, kann man das Ganze nur über eine Person abwickeln, die bereits über einen Führerschein verfügt und auch die Formalitäten auf sich nehmen will. Dies können hier beispielsweise die Eltern oder Großeltern sein. Der Führerschein spielt besonders bei der Kfz-Versicherung eine wesentliche Rolle. Ohne Vorhandensein dieser Versicherung kann man nämlich üblicherweise überhaupt kein Auto legal kaufen. Und für den Abschluss dieser Versicherung benötigt man dann den Führerschein.
Bevor es zum Kaufvertrag kommt oder aber man eine Probefahrt mit dem Schmuckstück der eigenen Wahl anstreben möchte, sollte man sich durch den Käufer über eventuelle Schäden oder Mängel am Fahrzeug informieren lassen. Hierzu ist der Verkäufer verpflichtet. Sollte er dieser Pflicht nicht nachkommen, kann man gerne noch einmal direkt nachfragen, wie es mit eben diesem Thema aussieht. Normalerweise ist es üblich, dass der Verkäufer auch geringfügige Unfallschäden dem Käufer ungefragt offenbaren muss. Dies ist sogar in der deutschen Rechtsprechung niedergeschrieben.
Weiteres wichtiges Thema sind die Fahrzeugpapiere, die man sich vor dem Kauf genauer ansehen sollte. Normalerweise sind es die Eintragungen, auf die man ein genaues Augenmerk legen sollte. Diese müssen sowohl überhaupt vorhanden als auch vollständig sein. Handelt es sich um ein Einfuhrfahrzeug aus einem EU-Land ist es wichtig, dass man unter anderem nach der sogenannten CoC-Bescheinigung fragt. Hierbei handelt es sich um die EU-Übereinstimmungserklärung.
Beim Privatkauf sollte man sich in erster Linie natürlich auch vergewissern, mit wem man es zu tun hat. Handelt es sich um die Person, der auch wirklich das Auto gehört und die es nunmehr verkauft oder handelt es sich um einen Vertreter dieser? Wenn Zweites zutrifft, sollte man sich in jedem Fall eine schriftliche Verkaufsvollmacht sowie die Ausweispapiere des Bevollmächtigten geben. Die Anschrift des Bevollmächtigten sollte in jedem Fall notiert werden.
Sollte das Auto bereits über eine Versicherung verfügen, ist es wichtig, dass man prüft, ob man nunmehr günstig versichert ist. Denn häufig kommt es vor, dass man sich viel zu teuer versichert. Dies kann man vertraglich zwar nicht regeln, jedoch sollte man dies prüfen und gegebenenfalls die Versicherung wechseln und eine günstigere bevorzugen. Denn beim Autokauf hat man immer die Möglichkeit, einen neuen Versicherungsvertrag abzuschließen. Man ist also keinesfalls an den alten gebunden, falls im Vorfeld schon einer vorhanden war.
Nachdem man das Auto gekauft hat, ist es wichtig, dass man dieses unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsstelle, das ist meist die, an der man seinen Wohnsitz hat, ummeldet. Für diese Ummeldung benötigt man unter anderem:
- die Zulassungsbescheinigung Teil I,
- die Zulassungsbescheinigung Teil II,
- die Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung, also die HU,
- die elektronische Versicherungsbestätigung, die auch als eVB-Nummer bezeichnet wird,
- den Personalausweis oder Reisepass mit entsprechender Meldebestätigung,
- beim Wechsel des Zulassungsbezirks die Kennzeichenschilder und
- die Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kfz-Steuer.
Bei der Zulassungsbescheinigung Teil I sollte man darauf achten, dass man diese besonders dann, wenn man sich das Auto über einen Kredit über das Autohaus finanziert, bei der Ummeldung diese erst bei der Bank anfordern muss. Diese behält die Zulassungsbescheinigung Teil I solange ein, bis das Auto komplett abgezahlt wurden ist. Ohne das Vorhandensein eben dieser Zulassungsbescheinigung lässt sich die Anmeldung nicht vollziehen. Auch sollte man bei der elektronischen Versicherungsbestätigung Acht geben. Diese muss bei jeder An- oder Ummeldung neu beantragt werden.
Kauft man sich nunmehr ein Auto im gewerblichen Bereich, beispielsweise über ein Autohaus, wird häufig auch die Finanzierung über einen sogenannten Autokredit angeboten. Im privaten Bereich und bei kleinen Autohäusern wird jedoch die Barzahlung bevorzugt. Bis zu 15% Rabatt werden dabei gewährleistet, so dass man hier mit der Barzahlung noch ein echtes Schnäppchen machen kann.
Entschließt sich der Händler dazu, den Kaufvertrag fertig zu machen, sollten sie eine gewisse Vorsicht an den Tag legen und keinesfalls alles unterschreiben, was einem vorgelegt wird, auch wenn man den Verkäufer nicht verärgern will. Vorsicht ist angebracht. Normalerweise haben nämlich Autohändler gewisse AGB´s, die sich zum Geschäftsvorteil für diese entwickeln und die meistens so kleingedruckt und umfangreich sind, dass sie von den Käufern nicht korrekt durchgelesen werden. Sollte man aber als Käufer durch die AGB´s zu stark benachteiligt werden, haben diese üblicherweise keine Gültigkeit und darauf sollte man besonderes Augenmerk legen.
Hat man sich zum Kauf entschieden, sollte man in erster Linie prüfen, ob die Eintragungen in den Kfz-Papieren mit denen des Fahrzeuges übereinstimmen, wie beispielsweise die Fahrgestellnummer. Sollte der Verkäufer mit dem Halter des Fahrzeuges nicht identisch sein, sollte man sich eine Verkaufsvollmacht geben lassen. Beim Kauf im Autohaus fällt das üblicherweise weg. Denn aus der Regel heraus ist es üblich, dass ein Verkäufer eingestellt wird, um für das Autohaus zu verkaufen. Man geht also davon aus, dass er die entsprechenden Vollmachten mit sich bringt. Dies ist auch im Gesetz geregelt.
Und zu guter Letzt sollte man auch auf die Zubehörteile des Fahrzeuges achten, wie unter anderem Radio, Schonbezüge, Verbandskasten oder aber auch Warndreieck. Sind diese im Kaufpreis eingeschlossen? Können sie extra erworben werden? Oder muss man sich hierum separat kümmern?
Prüfen Sie ob das Fahrzeug Unfallschäden hat
- Weist das Auto Lackabweichungen oder Nachlackierungen auf
- Beulen/Deformationen (kleinere erkennt man sehr oft besser bei Neonlicht)
- Eventuelle Schweißnähte an der Karosserie
- Spaltmaße an Türen und Haube
- Bei Schäden, die über den Außenbereich der Karosserie hinausgehen, sollte eine Vermessung durchgeführt werden
den Allgemeinzustand des Autos
- auf Rostschäden
- im Bodenbereich, Kotflügeln, Radhäuser, Kofferraum, Türen im Innenraum und unter der Bodenauskleidung, Front- und Heckpartie, Unterkanten der Türen, Reserverad-Mulde, Innenseite der Kotflügel achten
Verborgene Roststellen können Sie mit einem Magneten aufspüren. Umwickeln Sie den Magneten mit einem Lappen. Dann fahren Sie damit über verdächtige Stellen. Am „gesunden“ Blech haftet der Magnet ziemlich stark, an rostigen Stellen wesentlich schwächer. - Bereifung: Profiltiefe, einseitige Abnutzung, Alter der Reifen, Zustand des Reserverades
- Ölspuren an den Seiten oder unter dem Motor
- Sind eventuell Stoßdämpfer defekt, hinterlassen sie auf den Laufflächen der Reifen Spuren
- Windschutzscheiben, Scheinwerfer, Rückleuchten auf Schäden überprüfen
- Drehen Sie die Antriebsräder am Reifen langsam hin und her, damit Sie überprüfen können, wann der Antrieb greift. Denn das Spiel in den Antriebsgelenken darf nicht zu groß sein
- In den Bremsschläuchen darf kein Knick oder Loch sein. Feuchtigkeit darauf könnte auf Undichte hinweisen
- überprüfen Sie mit dem Schlüssel jede Autotür und das Schloss des Kofferraumes. Schließen Sie jede Tür auf und zu, denn ein defektes Schloss kann teuer werden. Sehen Sie sich die Türscharniere und Dichtungen an
- Kilometerstand
Passt die Abnutzung der Pedalen, des Schaltknaufes, die Inneneinrichtung mit dem Kilometerstand überein?
Wie wurde das Auto gewartet
Überprüfung der/des
- Kühlflüssigkeit (auf Verschmutzung und Füllmenge achten)
- Ölstabes auf Menge und Zustandes des Öles (den letzten Ölwechsel prüfen)
- Batterie (Mehrere elektronische Einrichtungen vor der Probefahrt einschalten und dann erst starten)
- Inspektions-/Service-/Scheckheft einsehen (Kilometerstand überprüfen)
- Nächster TÜV- und AU-Termin
- Ist Bordwerkzeug und der Erste Hilfe Kasten vorhanden