Detaillierte Angaben zu Personalien, Kraftfahrzeug, wichtige Punkte über Unfallschäden oder weitere Mängel, Überlassung der Fahrzeugpapiere, usw., sind in den beigefügten Muster-Kaufverträge aufgeführt. Wir weisen darauf hin, dass die von uns zur Verfügung gestellten Kaufverträge kein Anspruch auf für Auswirkungen auf die Rechtspositionen der Parteien unsererseits übernehmen.
Käufer und Verkäufer, die von uns zur Verfügung gestellten Kaufverträge verwenden, werden von ihrer eigenen gewissenhaften Überprüfung nicht entbunden.
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Allgemeine Tipps zum Gebrauchtwagenkauf unter Privaten
Tagtäglich wechseln tausende Gebrauchtwagen ihren Eigentümer und Besitzer. Neben der Veräußerung eines Gebrauchtwagens von einem Autohaus oder einem sonstigen gewerblichen Verkäufer an einen privaten Käufer kommt noch eine dritte Variante in Betracht: der Kaufvertrag zwischen einem privaten Verkäufer und einem privaten Käufer. Juristen sprechen in diesem Fall von einem Kaufvertrag zwischen Verbrauchern gemäß § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Um diese Konstellation soll es im Folgenden gehen. Erfahren Sie, auf was Sie als Verkäufer oder Käufer jeweils achten müssen und wie der Kaufvertrag inhaltlich gestaltet sein sollte.
Verbraucher-Eigenschaft auf beiden Vertragsseiten
Zunächst sollten Sie sich vergewissern, dass auf beiden Seiten des Kaufvertrags auch wirklich Verbraucher im Sinne des § 13 BGB stehen. Dies ist nur der Fall, wenn es sich sowohl beim Verkäufer als auch beim Käufer um eine natürliche Person (also keine juristische Person wie etwa eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft) handelt, die den Gebrauchtwagenkauf zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Es darf also gerade kein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB am Kaufvertrag beteiligt sein. Als Unternehmer gelten in diesem Zusammenhang nicht nur gewerbliche Autohändler, sondern etwa auch Selbständige oder Freiberufler, die ein gebrauchtes Kraftfahrzeug verkaufen, das zuvor überwiegend gewerblich genutzt wurde.
Mündlicher Vertragsschluss ist zwar möglich, aber riskant
Des Weiteren sollten Sie einen Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug unbedingt in schriftlicher Form abschließen. Zwar schreibt das Gesetz – anders als etwa für einen Gesellschaftsvertrag oder einen Grundstückskaufvertrag – für den Kaufvertrag über ein gebrauchtes Auto keine zwingende Form vor. Dennoch sollten Sie aus Gründen der Beweisbarkeit die Schriftform wählen, um die Vertragsinhalte klar sowie zweifelsfrei zu dokumentieren und um etwaigen Streitigkeiten vorzubeugen.
Diese Angaben sind unverzichtbar
Schließlich sollten Sie – ganz gleich, ob Sie als Verkäufer oder Käufer auftreten – darauf achten, die essentiellen Vertragsinhalte in den Kaufvertrag aufzunehmen. Dazu gehören zum einen die Namen der Vertragsparteien, deren genaue Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer sowie die jeweils offizielle Nummer eines Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) samt Namen der ausstellenden Behörde. Zum anderen ist der Kaufgegenstand, also das konkrete zum Verkauf stehende Gebrauchtfahrzeug, genau zu bezeichnen. Hier sind Hersteller, Typ, Fahrzeug-Identifikationsnummer, amtliches Kennzeichen, Nummer des Fahrzeugbriefs (sogenannte Zulassungsbescheinigung Teil II) sowie das jeweilige Datum der nächsten Hauptuntersuchung und der Erstzulassung zu nennen. Zu guter letzt darf natürlich der exakte Betrag des Kaufpreises nicht fehlen, den Sie sicherheitshalber sowohl in Zahlen als auch in Worten niederschreiben sollten. Unter den Kaufvertrag sind die Unterschriften beider Vertragsparteien zu setzen. Diese sollten jeweils eine gleichlautende und von beiden Parteien unterschriebene Vertragsurkunde erhalten.
Tipps speziell für den Verkäufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs
Als Verkäufer eines Gebrauchtwagens erhöhen Sie das Vertrauen potentieller Kunden, wenn Sie Ihr Fahrzeug zuvor in einer Fachwerkstatt oder bei einer anerkannten Prüfstelle auf etwaige Schäden überprüfen und sich anschließend ein Untersuchungsprotokoll aushändigen lassen. Achten Sie ferner darauf, dass Ihr Vertragspartner volljährig, also mindestens 18 Jahre alt ist. Vor einer Probefahrt des potentiellen Käufers sollten Sie sich dessen Führerschein zeigen lassen sowie eine schriftliche Haftungsvereinbarung über die Probefahrt abschließen. Da Sie Ihren gebrauchten Wagen als Verbraucher verkaufen, können Sie grundsätzlich die Haftung für etwaige Sachmängel ausschließen. Ein Haftungsausschluss bedeutet jedoch nicht, dass Sie (auch nur geringste) Schäden am Fahrzeug verschweigen dürfen. Dies würde eine arglistige Täuschung durch Unterlassen bedeuten, die den Käufer zur Anfechtung des Kaufvertrags berechtigt. Gleiches gilt für Behauptungen „ins Blaue hinein“. Mit der Formulierung „soweit bekannt“ können Sie rechtssicher zum Ausdruck bringen, dass Ihnen nach bestem Wissen und Gewissen keine Schäden am Fahrzeug bekannt sind. Außerdem empfiehlt sich das Bestehen auf Barzahlung, andernfalls die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung. Davor sollten Sie auch den Fahrzeugbrief nicht übergeben. Zuletzt müssen Sie eine Veräußerungsanzeige sowohl an Ihre KFZ-Versicherung als auch an die zuständige Zulassungsstelle senden.
Tipps speziell für den Käufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs
Als Käufer eines Gebrauchtfahrzeugs sollten Sie auf eine vorherige Untersuchung des Gebrauchtwagens und die Vorlage eines entsprechenden Untersuchungsprotokolls bestehen. Für den Fall, dass der Verkäufer auf einem Haftungsausschluss bezüglich eines Sachmangels beharrt, ist eine eingehende Inspektion des gebrauchten Autos auf etwaige Schäden sowie eine Probefahrt zu empfehlen. Verhandeln Sie wenn möglich direkt mit dem Eigentümer des Fahrzeugs und lassen Sie sich andernfalls eine schriftliche Vollmacht samt Ausweisdokument des Bevollmächtigten vorzeigen. Die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren sind ebenso zu prüfen wie die vollständige Angabe einer etwaigen Zusatzausstattung sowie von Zubehör in der Vertragsurkunde. Nach dem Kauf müssen Sie das Fahrzeug unverzüglich bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde anmelden. Dafür benötigen Sie sämtliche Fahrzeugpapiere, auf deren Aushändigung Sie beim Verkauf deshalb genau achten sollten.
Fazit
Der Abschluss eines Kaufvertrages über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug ist eine rechtlich komplexe Angelegenheit. Gerade, wenn es sich um ein Geschäft unter Verbrauchern auf beiden Seiten handelt, die zudem oft keine Rechtsexperten sind, ist rechtliches Grundwissen hilfreich. Mit den vorstehenden Informationen sollten Sie insoweit für Ihren nächsten Gebrauchtwagenkauf oder -verkauf bestens gewappnet sein.