Kaufvertrag Auto – gewerblich an privat

Kaufvertrag Auto - Gewerbe an PrivatSehr viele Menschen vertun sich mit ihrer Annahme, dass es bei einem Fahrzeugverkauf ausschließlich nur zwei Varianten gibt, entweder von Autohaus/Autohändler zu privat oder von privat für privat. Doch es gibt noch eine dritte Option, nämlich der Autoverkauf von Unternehmer an privat. Warum dieser sich allerdings etwas differenzierter gestaltet und worauf es zu achten gilt, erklärt der folgende Ratgeber.








Wie sich der Verkauf des Autos von Unternehmer an Privat gestaltet

Für Gewerbetreibende und Selbstständige ist es in der Regel Alltag, mehrere Fahrzeuge zu besitzen. Entweder in Form von mehreren Mitarbeiter-Fahrzeugen zur Kundenakquise oder einen Fuhrpark für Geschäftsreisen/Geschäftsfahrten. Baufirmen und Dienstleistungsunternehmen müssen nicht nur selber von A nach B kommen, sondern oftmals auch die unterschiedlichsten Dinge transportieren, wie:

  • Arbeitsutensilien
  • Werkzeuge
  • Waren/Produkte
  • elektronische Geräte
  • etc.

Ausschließlich mittels mehrerer Fahrzeuge kann gewährleistet werden, dass die Kunden zu jedem Zeitpunkt flexibel angefahren werden können oder fehlende Waren/Produkte stetig nachgekauft werden können. Parallel zu genannten praktischen Gründen tragen auch Punkte wie Werbung und die Außenwirkung zur Wichtigkeit von Fahrzeugen für Selbstständige und Unternehmer dar. So werden Autos gerne mit dem eigenen Firmenlogo beklebt, in Verbindung mit den wichtigsten Kontaktinformationen für mögliche neue Kunden.

Zu diesem Zwecke ist natürlich auch elementar, dass die Fahrzeuge einen gewissen Eindruck hinterlassen und eine entsprechende Wertigkeit ausdrücken. Daher wechseln viele Unternehmer in regelmäßigen Zeitintervallen ihre Fahrzeuge, indem sie die alten Autos an Privatleute verkaufen und sich wiederum neue Pkws oder andere Kraftfahrzeuge anschaffen. Doch der Verkauf von Unternehmer an privat bedarf eines wasserdichten Kaufvertrages. Ansonsten könnte es im Nachhinein zu möglichen Schwierigkeiten mit dem Käufer kommen. Unternehmen tun daher gut daran, sich vor dem Verkauf genauer mit der Thematik rund um den Kaufvertrag auseinanderzusetzen, um etwaigen Fehlern so zu entgehen.

In welchem Rahmen handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit?

Es wird immer dann von einem gewerblichen Autokauf gesprochen, wenn das Geschäft durch einen Händler oder einem Unternehmer vollzogen wird, wobei Letztere das Fahrzeug zum größten Teil rein beruflich in Anspruch genommen haben. Zudem kann innerhalb eines gewerblichen Kaufvertrages keine Haftung ausgeschlossen werden, sprich, der Unternehmer muss dem Käufer eine sogenannte Gebrauchtwagengarantie gewähren.

Wer gilt als Gewerbetreibender?

Bevor es zum Punkt Kaufvertrag kommen kann, muss im ersten Schritt erst einmal der Frage auf den Grund gegangen werden, welche Person innerhalb des Kfz-Kaufvertrages, als gewerblich tätig angesehen wird. Oftmals wird davon ausgegangen, dass ausschließlich der Autohändler an sich, als Gewerbetreibender dieser Kategorie dazugehörig ist. Es handelt sich jedoch um ein falsches Denken, denn eine Person wird auch dann zu den Unternehmern gezählt, wenn er sein Kraftfahrzeug in Verrichten seiner selbstständigen bzw. gewerblichen Beschäftigung/Tätigkeit, veräußert. Daher kann sogar ein selbstständiger Arzt oder Anwalt als Unternehmer im Rahmen seines Fahrzeugverkaufs anerkannt werden, insofern er dieses hauptsächlich zur Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit genutzt hat.

Überdies hinaus, ist es wichtig, dass die gewerbetreibende Person innerhalb des Kaufvertrages, sämtliche Angaben zu Zustand, Eigenschaften, Schäden, etc. der Wahrheit entsprechend angibt. Explizit hervorzuheben sind das Datum von der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges sowie die Laufleistung und Vorbesitzer-Anzahl. Verkäufer sollten zudem alle bekannten Defekte, Mängel und Extras, die im Kaufpreis inklusive sind, im Kaufvertrag schriftlich festhalten.

Was der gewerbliche Verkäufer beim Fahrzeugverkauf an eine Privatperson berücksichtigen sollte

Wird ein Fahrzeug von privat an privat veräußert, kann die Haftung vom privaten Verkäufer ausgeschlossen werden. Wurde das Auto allerdings zur gewerblichen Tätigkeitsausübung gefahren, ist der Haftungsausschluss nicht möglich. Nimmt der Verkäufer eine gewisse Klausel im Kaufvertrag auf, kann er die Sachmängelhaftung über zwei Jahre, die so vom Gesetzgeber her geregelt wurde, auf ein Jahr beschränken. Somit hat der Verkäufer nur ein Jahr lang die Pflicht, etwaige Schäden auszubessern, die schon vor der Veräußerung vorhanden waren.

Außerdem sind gewerbliche Fahrzeugverkäufer in der Pflicht, eine Umsatzsteuer von 19 Prozent zu entrichten. Daher ist es empfehlenswert, den Kaufvertrag aus mehreren Positionen bestehen zu lassen:

  • Kaufpreis (netto)
  • Umsatzsteuer (19 Prozent)
  • Gesamtpreis

Wird das Fahrzeug an eine Privatperson veräußert, nimmt dieser Umstand negativen Einfluss auf den Gewinn. Findet ein Verkauf von Unternehmer zu Unternehmer statt, besteht das Recht auf Vorsteuerabzug.

Folgend eine Übersicht aller notwendigen Daten und Informationen in einem Kaufvertrag von gewerblich zu privat:

  • vollständiger Name von Käufer und Verkäufer
  • Adresse beiderseits
  • Geburtsdatum beiderseits
  • Email-Adresse beiderseits
  • Telefonnummer beiderseits
  • Personalausweis-Nr.: beiderseits
  • Fahrzeug
  • Modell
  • Hersteller
  • amtliches Kennzeichen
  • Datum der Erstzulassung
  • letzter notierter Kilometerstand
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
  • nächster Termin zur Hauptuntersuchung:
  • Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Kaufpreis (netto)
  • zzgl. 19 Prozent Umsatzsteuer
  • Gesamtpreis
  • Ust-Id-Nr.:/Steuer-Nummer
  • weitere Informationen zum Zustand des Fahrzeugs
  • Ausstattungsmerkmale, die im Kaufpreis inbegriffen sind
  • Sachmängelhaftung auf 12 Monate beschränken, was aber nicht zutreffend ist auf Schadensersatzansprüche, insofern eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung seitens des Verkäufers vorliegt
  • Erklärungen seitens des Käufers
  • vom Käufer wird zugesichert, dass die Ummeldung des Fahrzeuges spätestens nach drei Werktagen erfolgt ist
  • zudem erkennt der Käufer an, dass das Fahrzeug Eigentum vom Verkäufer bleibt, bis der Gesamtpreis vollständig entrichtet worden ist
  • die Aushändigung von allen Schlüsseln sowie sämtlichen Fahrzeugpapieren, bestätigt der Käufer durch seine Unterschrift
  • Datum und Ort
  • Unterschrift beiderseits.