Wichtiges über den Kaufvertrag

KaufvertragWelche Kleinigkeiten sollen nunmehr im Kaufvertrag vorhanden sein. In erster Linie findet man hier unter anderem die Ausstattung des Fahrzeuges, wie die Zusatzausstattung und das Zubehör von Autos.

Diese sollten im Kaufvertrag explizit aufgeführt werden. Hierbei kann man unter Umständen ein Ergänzungsblatt verwenden, welches beide Parteien unterschreiben müssen. Sollten bereits Versicherungen wie etwa Haftpflicht oder Kasko abgeschlossen worden sein, gehen diese beim Kauf automatisch auf den Käufer über. Hier sollte man also darauf achten, dass auch eine entsprechende Umschreibung auf den eigenen Namen erfolgt, ob diese vom Händler erfolgt oder ob man das selber vornehmen muss. Zudem ist es wichtig überhaupt zu wissen, ob man eine solche bereits besitzt oder ob die Versicherung noch abgeschlossen werden muss. Besonders beim Privatkauf ist das wichtig, da man beim Kauf im Autohaus üblicherweise eine Versicherung vorweisen muss, ehe man das Auto überhaupt kaufen kann.

Wichtig ist zudem, dass die Vordrucke, sofern sie in verschiedenen Ausfertigungen ausgehändigt werden, eindeutig übereinstimmen und keinerlei Unterschiede aufweisen. Auch müssen alle Vordrucke von beiden Parteien unterschrieben werden. Sollten zu einem Punkt keine Angaben gemacht werden können, beispielsweise durch Unwissenheit, dann sollte hier der Vermerk „Unbekannt“ angebracht werden.

Wichtige Details, die im Kaufvertrag angegeben werden müssen, sind:

  • die Daten vom Verkäufer und vom Käufer
  • Anschrift, Name, und Geburtsdatum sowie Personalausweisnummer
  • die Daten des Kraftfahrzeuges eingetragen
  • der Hersteller
  • das amtliche Kennzeichen
  • der Kaufpreis.
  • einige Angaben des Verkäufers
  • Zusatzausstattungen
  • Zubehör dieses Fahrzeug
  • mögliche Unfallschäden
  • sonstige Beschädigungen
  • andere Schädigungen

Der Käufer bestätigt den Empfang dieses Kaufvertrages mit einer Unterschrift.

Kommt man nunmehr zum Kauf im Autohaus, kann man davon ausgehen, dass im Normalfall der Verkäufer den Kaufvertrag bereits bereithält, so dass man sich darum nicht explizit kümmern muss. Zudem kann man im weitesten Sinne davon ausgehen, dass man sich beim Kauf im Autohaus auf der sicheren Seite befindet. Jedoch gibt es durchaus auch Autohäuser, die eben diese Sicherheit ausnutzen und Kosten einbauen, die man als Laie nicht erkennen kann. Sollte man sich also unsicher fühlen oder einem das Gewissen einreden, dass irgendetwas nicht stimmen kann, dann sollte man auf dieses hören und lieber eine dritte Meinung einholen, bevor man einen Kaufvertrag unterschreibt. In jedem Fall lohnt es sich, wenn man sich im Vorfeld über den Kaufvertrag beziehungsweise die Kaufabwicklung informiert, so dass man nicht gänzlich als Laie dasteht und gegebenenfalls auch durchaus noch einmal über diesen drüber schauen kann. So kann man eventuelle Fehler aufdecken und diese direkt unterbinden. Bevor man also einen Kaufvertrag unterschreibt – und dies gilt für alle Verträge des täglichen Lebens, sollte man sich informieren.

Beim privaten Autokauf ist es normalerweise üblich, dass der Autovertrag komplett weggelassen wird. Man möchte jetzt meinen, dass das gut ist, weil man hier ein Stückchen weniger Bürokratie besitzt. Teilweise kann sich dies aber auch negativ auswirken, da man so auch keinen Nachweis besitzt. Diese Vorgehensweise ist vor allem dann der Fall, wenn der Wagen unter Freunden oder Bekannten verkauft wird. Häufig ist es nicht nur Misstrauen, wenn man auf einen solchen Kaufvertrag besteht, sondern einfach die Möglichkeit, sich die eigene Sicherheit in der Hinterhand zu behalten. Keinen Vertrauensverhältnis oder einen Bekanntenbonus gibt es, wenn man einen Kaufvertrag mit einer fremden Person abschließt. Ein Handschlag genügt bei Geschäften mit Fremden in keinem Fall.

In erster Linie dient ein Kaufvertrag der rechtlichen Sicherheit beider Parteien, das heißt sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer. Ansprüche, die im Kaufvertrag geregelt sind, können nur dementsprechend geltend gemacht werden, wie es darin vereinbart wurde. Dinge, die im Kaufvertrag nicht geregelt sind und für die der Verkäufer an sich nichts kann, können vom Käufer gegenüber dem Verkäufer dann auch nicht mehr geltend gemacht werden. Es regelt also das rechtliche Miteinander dieser beiden Parteien und sorgt für die entsprechende Sicherheit auf beiden Seiten und dass keine Partei sich unrechtmäßig bereichert, obwohl sie eigentlich nicht das Recht dazu hat. Denn auch hier gilt üblicherweise, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Des Weiteren können mündliche Absprachen noch einmal schriftlich fixiert werden.

Dies kann beispielsweise auf einem extra Ausdruck erfolgen, den man dem Kaufvertrag beilegt und der von beiden Parteien noch einmal separat unterschrieben wird.

Eventuell später auftretende Schäden am Fahrzeug können mit Hilfe des Kaufvertrages geltend gemacht werden, beispielsweise, wenn diese vorher schon vorhanden waren, aber im Kaufvertrag nicht explizit erwähnt werden. Man sollte sich merken, dass in solchen Fällen normalerweise der Verkäufer in der Beweispflicht ist.

Zudem muss der Verkäufer im Kaufvertrag offen legen, ob Schäden am Auto vorhanden sind, die er vielleicht nicht selber verursacht hat, sondern sein Vorgänger, aber von denen er definitiv weiß. So kann sich der Verkäufer auch rechtlich gegen etwaige Schadensersatzansprüche absichern.

Wenn man einen Kauf von Privat zu Privat anstrebt und den Kaufvertrag zwingend abschließen will, findet man entsprechende Vordrucke hierfür im Internet zum kostenlosen Download. Wichtig ist, dass man darauf achtet, dass es sich hierbei um ein aktuelles Formular handelt und keine veralteten genutzt werden, um die rechtliche Gewährleistung sicherzustellen.  Auch sollte man einen solchen Kaufvertrag von einem Juristen prüfen lassen, um sicher zu gehen. Auch kann man einen gänzlich neuen Kaufvertrag von einem Juristen erstellen lassen, wenn man dies möchte.

Zusammenfassung:

  • Ein Kaufvertrag für ein Fahrzeug kommt rechtlich gesehen dann zustande, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Ein einfacher Handschlag genügt dann üblicherweise nicht, sondern man sollte tatsächlich auf den schriftlichen Vertrag bestehen. Die Willenserklärungen werden dann durch die beiderseitigen Unterschriften bestätigt. Auch werden durch diese beiden Unterschriften die Richtigkeit der Daten von Verkäufer und Käufer bestätigt. Der Käufer verpflichtet sich zudem mit der Unterschrift, dass er den Kaufpreis zahlen will und den Kaufgegenstand entgegennimmt. Der Verkäufer verpflichtet sich andersherum dafür, dass er den Kaufgegenstand übereignet und den Kaufbetrag annimmt.
  • Verpflichtungen bezüglich des Kaufvertrages besitzen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer
    • Pflichten des Verkäufers:
      • das Fahrzeug ohne Mängel und arglistige Täuschung an den Käufer überführen
      • Mängel im Vorfeld ansprechen, falls vorhanden
      • Komplette Übereignung des Fahrzeuges (sowohl die Fahrzeugschlüssel als auch die vollständigen Fahrzeugpapiere)
    • Pflichten des Käufers:
      • Zahlung des Kaufpreises in vereinbarter Höhe und zum vereinbarten Termin
      • den Kaufgegenstand annehmen (ohne Vorliegen eines triftigen Grundes nicht ablehnbar)
      • das Fahrzeug innerhalb von einer Woche ummelden

Der Autokaufvertrag gibt natürlich zahlreiche Informationen preis, die vor allem Verkäufer und Käufer schützen sollen. So findet man hier unter anderem:

  • Information darüber, ob das Auto mit dem Original, einem Austausch oder einem gebrauchten Ersatzmotor ausgestattet
  • Klauseln über die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung.

Neben den oben genannten Daten gibt es aber noch weitaus mehr Informationen, die in einem Kaufvertrag zu finden sind, wie beispielsweise:

  • Tipps und Tricks für Verkäufer und Käufer
  • vorgedruckte Mitteilungen an die Kfz-Zulassungsstelle und Kfz-Haftpflichtversicherung über den Verkauf des Kraftfahrzeuges

Mit Übergabe dieses Schreibens an die Kfz-Zulassungsstelle endet für den Verkäufer die Kfz-Steuerpflicht und geht automatisch auf den Käufer über. Hierbei ist zu beachten, sofern der Käufer die Ummeldung nicht durchführt, und dieser unter der im Kaufvertrag genannten Adresse nicht auffindbar ist, dass der Verkäufer für eventuelle Kfz-Steuern haften und aufkommen muss.

Auch hinsichtlich der Versicherung sollte man einiges beachten. Nach den aktuellen Versicherungsbestimmungen tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag des Verkäufers bei Kauf des Fahrzeuges ein. Beachtenswert ist dahingehend vor allem, dass, sofern der Käufer einen Unfall mit dem Fahrzeug baut, bevor eine Umschreibung erfolgt, die bestehende Haftpflichtversicherung haftet. Das heißt, dass auch der Verkäufer in seiner Schadensfreiheitsklasse hochgestuft wird. Die erhöhte Prämie sollte sich der Verkäufer vom Käufer zurückholen.