Autoverkauf ist Vertrauenssache

 

mini-cooper-783697_1920Besonders beim Autokauf sollten Käufer dem Sprichwort „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ folgen, hauptsächlich wenn sie von Privatpersonen ein Fahrzeug kaufen wollen. Verkäufer, die nichts zu verbergen haben, fertigen einen Kaufvertrag an. Leider gibt es auch bei Autokäufern „schwarze Schafe“.

Zustand des Fahrzeugs

Verkäufer sind gut beraten, wenn sie im Vorfeld das zu verkaufende Fahrzeug dem TÜV vorstellen und sich den Zustand dokumentieren lassen. Damit sich in der Regel sachliche Mängel ausgeschlossen. Käufer bestehen auf eine Probefahrt, was ihr gutes Recht ist. Damit das Fahrzeug auch beim Verkäufer wieder ankommt ist es ratsam, sich erstens den Führerschein des Käufers zeigen zu lassen und zweitens ihn bei der Probefahrt zu begleiten. Wichtig: Weder Kfz-Schein noch Zweitschlüssel aus der Hand geben.

Kaufvertrag

Kaufverträge für Autoverkäufe von Privatpersonen gibt es im Internet. Wichtig dabei ist, dass der Verkäufer alle Daten des Käufers wie auch seine eigenen Daten schriftlich im Vertrag festhält. Damit der Verkäufer auch weiß, dass der Käufer wirklich die Person ist, die vor ihm sitzt, sollte er sich den Personalausweis oder Pass vorzeigen lassen und die Nummer sowie die ausstellende Behörde auf den Vertrag vermerken.

Die Beschreibung des Fahrzeugs mit aktuellem amtlichen Kennzeichen und der Fahrzeug-Ident-Nummer bilden den Anfang des zweiten Absatzes. Danach die Zulassungsbescheinigung, die Daten der Erstzulassung sowie den Termin für die nächste HU-Untersuchung. Die Anzahl der Vorbesitzer sowie der aktuelle Kilometerstand und eine Auflistung des mit verkauften Zubehörs beenden die Fahrzeugbeschreibung. Zu guter Letzt schreibt der Verkäufer den Kaufpreis in Zahlen und Worten nieder.

In vielen Kaufverträgen sind Garantiezusagen des Verkäufers angegeben. Hier kreuzt der Verkäufer die Zusagen an, die er wahrheitsgemäß garantieren kann. Danach kommen die Erklärungen des Käufers, die ebenfalls nur anzukreuzen sind. Ort, Datum und die Unterschrift beider Parteien bilden den Schluss.

Bezahlung

Bevor der Verkäufer das Fahrzeug dem Käufer übergibt, hat dieser den Kaufpreis in voller Höhe zu entrichten. Der Verkäufer sollte in jedem Fall auf Barzahlung bestehen. Bargeld ist bei Kaufverträgen zwischen Privatpersonen das sicherste Zahlungsmittel. Schecks und Wechsel können platzen und der Verkäufer muss den Kaufpreis unter Umständen gerichtlich einklagen.

Kfz-Versicherung

Oft ist das Fahrzeug beim Verkauf noch zugelassen. Ist der Kaufvertrag abgeschlossen, der Kaufpreis bar bezahlt und alle Fragen geklärt, übergibt der Verkäufer dem Käufer das Fahrzeug. Meistens wird vereinbart, dass der Verkäufer das Fahrzeug innerhalb von drei Werktagen ummeldet. Um das sicherzustellen, haben die Kaufverträge im Internet ein Beiblatt für die Kfz-Zulassungsstelle, das diese über den Verkauf des Fahrzeugs informiert.